Projektförderung

Kurze Beschreibung der „groben“ Kernziele der Odenwaldstiftung
Gefördert werden Projekte zu folgenden Schwerpunkten:

  • Kunst und Kultur
  • Bildung und Wissenschaft
  • Soziales und Umwelt

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, außerhalb des Odenwaldkreises

Eigenbeitrag der Antragsteller
Die Stiftung ist dem Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ verpflichtet: Ein Eigenbeitrag der Antragsteller wird erwartet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Odenwald-Stiftung. Diese behält sich die Entscheidung im Einzelfall ausdrücklich vor.

Antragstellung
Für Förderanträge benutzen Sie bitte das Formblatt Förderantrag an die Odenwald-Stiftung.
Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular haben Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Projektbeschreibung einzusenden, ggf. zzgl. Anlage. Das ausgefüllte Antragsformular richten Sie bitte schriftlich an:

Odenwald-Stiftung
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach

oder senden es als Mail an:
odenwald-stiftung@odenwaldkreis.de

Die Prüfung des Antrags sowie unsere Rückmeldung erfolgen jeweils bis zum Ende eines Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde. Bitte vermerken Sie unbedingt einen

Ansprechpartner, damit wir uns bei Rückfragen melden können. Sollten wir Ihr Projekt fördern, erhalten Sie eine schriftliche Zusage von uns.

Ansprechpartner bei Fragen zu Projektförderungen:

Detlef Kuhn
Telefon: 0174 3636444
E-Mail: d.kuhn@oreg.de

Die Odenwald-Stiftung kann Förderzusagen zurückziehen oder bereits überwiesene Mittel zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass die Beschreibung oder der Kosten- und Finanzierungsplan eines Projekts erhebliche Unrichtigkeiten enthält oder andere Förderung vom Antragsteller mobilisiert werden konnte. Dies gilt ebenso, wenn sich wichtige Bestandteile Ihres Projekts nachträglich ändern und Sie diese Änderungen der Stiftung nicht unverzüglich mitteilen.

Rahmenbedingungen
Die Odenwald-Stiftung erwartet, dass die Fördermittel vom Empfänger unmittelbar und zeitnah verwendet werden. Im Nachgang der Förderung bittet die Odenwald-Stiftung um einen Sach- und Finanzbericht zur Mittelverwendung. Dazu benutzen Sie das Formblatt „Verwendungsnachweis an die Odenwald-Stiftung“.

Erläuterungen zum Verwendungsnachweis
Spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist zusammen mit einem kurzen Schlussbericht ein Mittelverwendungsnachweis zu erbringen. Als Grundlage dient unser Bewilligungsbescheid.

Die im Verwendungsnachweis abgerechneten Fördermittel der Stiftung müssen durch prüfungsfähige Unterlagen belegt sein. Insbesondere müssen bei den Ausgaben der Endempfänger der Fördermittel und der jeweilige Zweck nachweisbar sein. Die Rechnungskopien sind der Abrechnung beizufügen. Nicht belegte Ausgaben können nicht anerkannt werden.

Die Stiftung freut sich über eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme – beispielsweise einen gemeinsamen Pressetermin zur Spendenübergabe oder die Darstellung des geförderten Projekts im Internetauftritt des Empfängers. Nicht nur aus Gründen der Transparenz soll die Förderung eines Projekts öffentlich bekannt werden. Vielmehr sollen geförderte Projekte Nachahmer finden und damit anderen als mögliches Beispiel dienen.